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Unfallschäden

Unfall – was tun?

Gut vorbereitet, wenn's passiert! Deshalb hier ein paar Tipps wie man bei einem Unfall schnell und vor allem richtig handelt.

Egal ob im In- oder Ausland, im Handschuhfach sollte man immer den europäischen Unfallbericht und die grüne Versicherungskarte mitführen. Beides ist normalerweise kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich, so sie nicht automatisch zugeschickt wurden. Auch eine Reise-Kaskoversicherung ist im Falle des Falles immer hilfreich. Landesspezifische Tempolimits, Alkoholregelungen sowie andere Delikte, die zum Führerscheinentzug oder zur Führerscheinabnahme führen könnten, beachten!
Bei einem Unfall ist Ruhe bewahren und Panikreaktionen vermeiden, oberstes Gebot. Gehen Sie im besten Fall nach diesen sechs Verhaltensregeln vor:

1. Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage und Pannendreieck anbringen, erst dann Hilfe leisten.
 
2. Pannendreieck hinter dem Auto richtig aufstellen: Auf Autobahnen ca. 250 m, Freilandstraße ca. 150 m, Ortsgebiet ca. 50 m, Abstand zum Fahrbahnrand ca. 1 m
 
3. Insassen aus der Gefahrenzone bringen 
 
4. Bei Verletzung eines Verkehrsteilnehmers 
a) Erste Hilfe leisten und Leben rettende Maßnahmen einleiten
b) Notruf absetzen: Rettung, Polizei oder Feuerwehr verständigen! Die Euro-Notrufnummer lautet 112, hier spricht man alle Sprachen und die zentrale verständigt je nach Bedarf die verschiedenen Organisationen. 
 
5. Bei Sachschaden Unfallgegner die Einsichtnahme der Fahrzeugpapiere ermöglichen, Formular „Europäischer Unfallbericht“ ausfüllen und beiderseits unterzeichnen. Wichtig für eine rasche Schadensabwicklung.

6. Beweismittel anfertigen (Fotos von Unfallstelle und Schäden, Personalien etwaiger Zeugen notieren). Bei Unfällen im Ausland keinesfalls Papiere unklaren Inhalts unterschreiben.

 

Die Polizei ist in der Regel nur bei Unfällen mit Personenschaden, nicht jedoch bei bloßen Sachschäden zu rufen. Ausnahme: der Unfallverursacher ist flüchtig. Nach Amtshandlung Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen lassen.

Bei Unfall mit einem Mietwagen ist die Verleihfirma sofort zu informieren.
Wenn das Verschulden nicht eindeutig zur Gänze beim Unfallgegner liegt, ist innerhalb einer Woche die Schadensmeldung an die eigene Haftpflichtversicherung schriftlich zu erstatten.

Bezüglich des Versicherungsschutzes sind Fahrer von Autos mit Mobilitätsgarantie besser dran. Denn diese besondere Kundendienstleistung entspricht einer Versicherung, die bei Ausfall des Verkehrsmittels ein alternatives zur Nutzung gewährleistet.