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Hochvolt-Management

Wartung

Hochvoltantriebe können bei falscher Handhabung durch unerfahrene Personen Gefahren mit sich bringen. Wichtig ist Aufklärung zur Vermeidung von Handhabungsfehlern durch den Fahrzeughalter oder durch Unternehmungen zur Fahrzeugaufbereitung, bzw. zum Transport von Fahrzeugen. Wir haben ausgebildete Kfz-Techniker, die Wartungs-, Service- oder Reparaturarbeiten an Fahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieben durchführen dürfen.

Hochvolttechniker (HV-2 gem. ÖVE R19)

HV1604    

Jeder kraftfahrzeugtechnische Betrieb muss zumindest einen Hochvolttechniker bzw. eine elektrotechnisch unterwiesene Person während der Betriebszeiten zur Ausübung von Wartungs- und Reparaturarbeiten bereitstellen. Diese Ausbildung stützt sich auf die Schulungen/Prüfungen HV1601, HV1602 und HV1603 und widmet sich zusätzlich umfangreicher technischer Details zu gängigen Antriebskonzepten, elektrotechnischem Basiswissen und erforderlichen elektrotechnischem Fachwissen zur Spannungsfreischaltung, dem Wiedereinschalten, der Dokumentation und damit verbundener Pflichten zur Wahrung der Sicherheit, im Bedarfsfall routiniert vorgehen zu können. Elektrotechnische Grundlagen, Vertiefung der Systemkenntnisse verschiedener Marken und Modelle (nach Verfügbarkeit), PSA – Anwendung und Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung, Vorgänge zur Fahrzeugübernahme und Fahrzeugübergabe, Feststellung der HV-Eigensicherheit.

4 Mitarbeiter sind in unserem Betrieb als Hochvolttechniker (HV2) ausgebildet und geprüft!

Hochvoltdiagnosetechniker (HV-3)

HV1605    

In manchen Fällen muss eine Diagnose an Hochvoltfahrzeugen mit unter Spannung stehenden Komponenten durchgeführt werden. Der Hochvoltdiagnosetechniker beschäftigt sich mit der Funktion einzelner Systembaugruppen und weist auf mögliche Gefahren hin. Wichtig ist gesammelte Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen der Elektromobilität. Diese Schulung/Prüfung kann ausschließlich nur dann konsumiert werden, wenn entsprechend der OVE R19 dokumentierte Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen über einen bestimmten Beobachtungszeitraum gesammelt wurden.

Die Berechtigung zur Ausübung von Tätigkeiten an HV-Fahrzeugen, welche als nicht Eigensicher gelten.

2 Mitarbeiter sind in unserem Betrieb als Hochvoltdiagnosetechniker (HV3) ausgebildet und geprüft!