Elektroauto Förderungen

Ein Elektroauto zu kaufen wird immer günstiger. Durch technische Weiterentwicklungen, Innovationen und Förderprogramme sind Elektroautos schon jetzt für viele Verbraucher bezahlbar geworden. Immer bessere und preiswertere Modelle drängen auf den Markt. Einen entscheidenden Preisvorteil erhalten Verbraucher zudem durch die staatliche Kaufprämien. Zusätzlich profitieren Elektroautobesitzer von einer Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos. All dies senkt die Anschaffungskosten für ein Elektroauto sowie dessen Betriebskosten.

Wer ein Elektroauto kaufen will, sollte sich vorab ausreichend informieren, um die richtige Wahl des Fahrzeugmodells zu treffen und sämtliche Kostenvorteile für Elektroautos nutzen zu können. Dazu zählen vor allem staatliche Förderungen für Elektroautos.

 

E-Förderung Kaufpreis

In Österreich wird die Elektromobilität als wichtiger Faktor für den Umweltschutz gefördert. Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung Verbraucher dazu anregen ein Elektroauto zu kaufen. Neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und Fördergeldern für Forschung und Entwicklung sind die Elektroautos zu fördern ein wichtigster Anreize, sich zum Kaufen kauf zu entscheiden.

 

E-Förderung Steuern und Erhaltung

Mit 1. Jänner 2016 sind Elektroautos für Firmen voll vorsteuer-abzugsberechtigt und für die Privatnutzung wird vom Finanzamt kein sogenannter Sachbezug mehr eingehoben Mit 1. Jänner 2016 sind Elektroautos für Firmen voll Vorsteuer-abzugsberechtigt, das heißt, Unternehmen ersparen sich die Mehrwertsteuer. Außerdem wird für die Privatnutzung vom Finanzamt kein sogenannter Sachbezug mehr eingehoben. Somit können sich Unternehmen bis zu 6666,67 Euro (20 Prozent Vorsteuerabzug) bei der Anschaffung eines vollelektrischen Dienstwagens und weitere 11.520 Euro (Sachbezug) allein im ersten Betriebsjahr sparen. Privatpersonen sind bereits jetzt beim Kauf eines E-Autos sowohl von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen, wie der Ladestationen-Netzprovider Smatrics vorrechnet, der österreichweit bereits rund 200 Ladestationen betreibt. Es gibt aber eine Deckelung beim Neupreis von 40.000 Euro. Kostet das Auto mehr, gilt die Abschreibung nur anteilsmäßig.

Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten, wichtig dabei ist auf die Kriterien achten www.umweltfoerderung.at/

In Österreich ist auch der Import / Lieferant des Elektro Autos mit einem Anteil an Förderung beteiligt, informieren sie sich bei uns per mail verkauf@kfz-schweiger.at oder Tel.07586/7250

 

Motorbezogene Steuer

Die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer richtet sich bei Pkw nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Daraus ergibt sich auch, dass reine Elektroautos von der motorbezogenen Versicherungssteuer komplett befreit sind, Range-Extender und Hybrid-Pkw aber nicht. Bei Motorrädern errechnet sich die jährliche motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum.

Die E-Mobilitätsförderungen!

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten bzw. betrieblichen Einsatz unterstützt.

Ab 01.03.2019 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein darf. 

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

 

·             Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges

·             das unterfertigte Formular Rechnungszusammenstellung (in Kürze als Download verfügbar)

·             Zulassungsbescheinigung

·             im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung

·             einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern

 

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe der Förderung pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden. 

Die Rechnung wird natürlich gleich von uns gemäß den Förderrichtlinien ausgestellt. 


Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen System und ist ab 01.03.2019 möglich:

 

Schritt 1 –Registrierung:

 

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert.

Schritt 2 –Antragstellung:

In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Auszahlung:

Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen und legen sie dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vor. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Gemeinsam mit dem Auszahlungsschreiben erhalten Sie einen Aufkleber, der am geförderten Elektro-Fahrzeug gut sichtbar anzubringen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer des Fahrzeuges von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird stichprobenartig kontrolliert.

 Unter diesen Links können Sie die Förderung beantragen:

FÖRDERUNGEN E-MOBILITÄT 2023 FÜR PRIVATPERSONEN

FÖRDERUNGEN VON E-PKW FÜR BETRIEBE MIT KAUFVERTRAG AUS 2022

FÖRDERUNGEN FÜR E-NUTZFAHRZEUGE 2023